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Eine sehr bequeme und
praktische Vorrichtung für das Verplomben von Schlössern,
Türen, Schränken, Minibars, Kassen und Schubladen. REVEAL-A-SEAL
wird auf der Außenseite des Schlosses entweder mit Schrauben
oder mit Nieten befestigt. Dann wird REVEAL-A-SEAL mit der Einwegplombe
ENVOPOLYSEAL verplombt, was das Einstecken eines Schlüssels in
das Schlüsselloch verhindert. Sollte das Schloß zu weit
aus der Tür herausragen, werden unter den REVEAL-A-SEAL extra
dafür vorgesehene Ringe gelegt.
REVEAL-A-SEAL ist in zwei Ausführungen erhältlich, die sich
durch ihre Größe von einander unterscheiden.
Die zum REVEAL-A-SEAL gehörende Plombe ENVOPOLYSEAL hat eine
Seriennummer und kann auf Kundenwunsch mit einem Aufdruck versehen
werden. |
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Technische Daten und Einsatzbedingungen:
Bezeichnung: Reveal-a-seal
/ Reveal-a-seal mini
Material: Polypropylen /
Polypropylen
Abmessungen: 50x50x17 mm
/ 70x28x17 mm
Einsatztemperatur: von -5C
bis +75C
Betriebsdauer: 10 000 Öffnungen
/ 10 000 Öffnungen
Anbringung: mit 4 Schrauben
/ mit 2Schrauben
Verpackung: 500 Stück
/ 500 Stück
Karton gewicht: 9 kg / 7
kg
Farbe: Schwarz, Braun / Schwarz

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Der Einsatz von REVEAL-A-SEAL
lässt sich wie folgt beschreiben:
- Die Befestigung von REVEAL-A-SEAL auf der Tür erfolgt mit
Hilfe von vier (bei MINIREVEAL-A-SEAL zwei) Schrauben. Die richtige
Anbringung soll die Möglichkeit einer Entfernung der Vorrichtung
von der Tür ohne sichtbare Beschädigungen vollkommen
ausschließen.
- Nach dem Verschluss der Tür ist die Klappe so zu schließen,
dass ein hörbares Klicken den ordnungsgemäßen
Verschluss anzeigt. Dann ist eine ENVOPOLYSEAL Plombe in den Schlitz
einzustecken, die Plombennummer und der Aufdruck lesbar sind.
- Vor dem Entfernen der Plombe ist es notwendig, sich visuell
zu vergewissern, dass die Plombe und die Vorrichtung keine Manipulationen
oder Beschädigungen anzeigen.
- Nach Feststellung der Unversehrtheit der Plombe und der Vorrichtung
kann die Plombe manuell entfernt werden.
- Sollte die Plombe oder die Vorrichtung Manipulationen anzeigen,
so erfolgt das Entfernen der Plombe bzw der Vorrichtung nur in
der Gegenwart einer Kommission. Über diesen Vorgang ist dann
ein entsprechendes Protokoll anzufertigen.
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